Änderungen der Wohnungsbauprämie 2021

Die Voraussetzungen und die Höhe der Wohnungsbauprämie für 2021 wurden angepasst. Bausparer dürfen sich über einen höheren Zuschuss freuen und einige Bausparer könnten zum ersten Mal für eine Wohnungsbauprämie infrage kommen.

Was ist eine Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie wurde bereits 1952 eingeführt, um vor allem Menschen mit geringerem Einkommen zu unterstützen. 2021 wurden Einkommensgrenze und Zuschusshöhe angehoben. Einfach ausgedrückt ist die Wohnungsbauprämie ein Zuschuss vom Staat für alle, die mit einem Bausparvertrag auf eine Wohnimmobilie sparen. Selbstverständlich unterliegt der Zuschuss einigen Voraussetzungen.

Voraussetzung

Die Voraussetzungen für den staatlichen Zuschuss zur Wohnimmobilie sind ein Mindestalter von 16 Jahren sowie eine Einkommensobergrenze von 35.000 Euro für Singles und 70.000 Euro für Ehepaare bzw. Partnerschaften (stand 2021).

Bis zum letzten Jahr betrug die Einkommensobergrenze 25.600 Euro für Alleinstehende und 51.200 Euro für Ehepaare und Partnerschaften. Es kann daher sein, dass Sie nun diese Voraussetzung erfüllen, auch wenn dies in den letzten Jahren nicht der Fall war.

Höhe der Prämie

Auch die Höhe der Förderung hat sich 2021 geändert. Viele Bausparer dürfen sich über einen höheren Maximalbetrag und mehr Prozente bei der Förderung freuen.

Der geförderte Maximalbetrag 2021 beträgt 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Ehepaare und Partnerschaften (gegenüber 512 Euro bzw. 1.024 Euro bis einschließlich 2020).

Die Höhe des Zuschusses beträgt nun 10% statt wie vorher 8,8%. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt nun also 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Ehepaare und Partnerschaften.

Wie kann die Wohnungsprämie beantragt werden?

Die Beantragung der Wohnungsprämie ist denkbar einfach. Sie sollten für jedes Jahr einen Brief Ihrer Bausparkasse erhalten, die die Anforderungen zur Wohnungsprämie abfragt. Diesen schicken Sie ausgefüllt an Ihre Bausparkasse zurück und erhalten daraufhin den entsprechenden Zuschuss. Natürlich nur, wenn alle Anforderungen erfüllt sind.

Falls Sie es versäumt haben die Wohnungsprämie zu beantragen, können Sie dies auch noch bis zu zwei Jahre im Nachhinein nachholen. Kontaktieren Sie dazu einfach Ihre Bausparkasse.

Verwendung der Prämie

Der Zuschuss vom Staat muss für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Das bedeutet er kann für den Kauf einer Immobilie, Umbau, Sanierung oder auch Modernisierung genutzt werden. Wird das Geld zu einem anderen Zweck verwendet, muss der Zuschuss zurückgezahlt werden.

Eine Ausnahme bilden Junge Menschen, die nach mindestens sieben Jahren des Sparens frei über den angesparten Zuschuss verfügen können und diesen also nicht unbedingt für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen müssen.

Wenn Sie fragen zur Wohnprämie, zum Bausparen oder der Baufinanzierung im allgemeinen haben, buchen Sie einfach einen kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin.