Versicherungen für Privatpersonen

Hier finden Sie die passende Versicherung für jeden Bereich Ihres Gewerbes. Sie bieten Schutz vor dem finanziellen Ruin im Schadensfall und sorgen dafür, dass Sie sich mit gutem Gewissen ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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Kfz, Immobilie und Recht

Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!

WAS IST VERSICHERT?
Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.
Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem
eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Im Familientarif besteht grundsätzlich Deckung für:
• Versicherungsnehmer
• Ehegatte
• Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
• Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden, maximal jedoch bis zu einem bestimmten Alter.
• Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Oftmals erstreckt sich der versicherte Personenkreis auch auf:
• Volljährige unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft
• Eltern / Großeltern in häuslicher Gemeinschaft
• Vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen, wie z. B. Au-pairs.

Haus- und Grundbesitzhaftpflicht

Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB).

Was bedeutet das für Sie? – Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft oder nicht. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.

WAS IST VERSICHERT?
Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat, versichert.

Tierhalterhaftpflicht

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet. Zusätzlich versicherbar sind
• Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Flurschäden Speziell für die Hundehalterhaftpflichtversicherung:
• Welpen Speziell für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung
• Fohlen, Deckschäden, private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen, unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)

Bauherrenhaftpflicht

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Bauherren.

WAS IST VERSICHERT?
Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat versichert, z.B. Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflicht. Zunächst prüft die Bauherrenhaftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Sämtliche Kosten – bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit – werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk mitversichert. Sollte der Bauherr eigene Bauausführungen, Bauleitung und Planung vornehmen, muss dies separat beantragt werden.

Rechtsschutzversicherung

Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft gegen Sie oder ein Familienmitglied ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd wirken. Als gesetzestreuer Bürger zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt. Die nachfolgenden Schadenbeispiele zeigen, wie schnell Sie in ein Ermittlungsverfahren schlittern können – und nicht ein einziges davon wäre im Umfang einer „normalen“ Rechtsschutzversicherung gedeckt. Ergänzender Versicherungsschutz ist hier unverzichtbar.

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. VERSICHERT?
• die Kosten eines Strafverteidigers (i.d.R. auch angemessene Honorarvereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus)
• die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter
• die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugenanwälte)
• eine Strafkaution als zinsloses Darlehen
Je nach gewähltem Versicherer und Tarif können ggf. auch weitere Zusatzleistungen mitversichert sein.

Hausratversicherung

Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar. Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten für eine Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Die Standarddeckung umfasst:
• Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
• Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
• Leitungswasser
• Sturm / Hagel

Folgende Erweiterungen sind möglich:
• Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
• Glasbruch
• Fahrraddiebstahl
• All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Wohngebäudeversicherung

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich!
Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie wenigstens finanziell absichern.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhalte t die Gefahren:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
• Sturm, Hagel

Zusätzlich versicherbar sind
• Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)
• All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Bauleistungsversicherung

Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur Ihren Zeitplan in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch Ihre Finanzierung erheblich!

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. VERSICHERBAR?
Schäden, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können, wie z.B.:

• ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel)
• Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
• unbekannte Dritte (Vandalismus)

Zusätzlich versicherbar sind:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Schäden durch Hochwasser
• Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
• Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) – Beschädigung Altbausubstanzen
• Nachhaftung (je nach Anbieter i.d.R. 3 Monate prämienfrei; bis max. 24 Monate verlängerbar)

Kfz-Versicherung

Der private Pkw ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens und häufig auch unerlässlich für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Immerhin sind Mobilität und Flexibilität in der heutigen Zeit eine Grundvoraussetzung. Wenn die eigenen vier Räder dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles Handeln gefragt. Mit einer Kfz Versicherung können die finanziellen Folgen von Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Unfalls, Diebstahls, Marderbisses, Glasbruchs oder Wildunfalls gut abgewendet werden.

TYPISCHE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN
• Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges Dritten entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
• Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Bissschäden, Schäden an der Verkabelung
• Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen, Vandalismus
• Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
• Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
• Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)

Fotovoltaikversicherung

Eine Fotovoltaikanlage – Ihr Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik ist zwangsweise auch den unschönen Seiten der Natur – wie z.B. Stürmen und Hagel – ausgeliefert.
Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen schnell einbrechen. Zusammen mit den aufzubringenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. VERSICHERT?
Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen.
Insbesondere durch:
• Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
• Überspannung, Induktion, Kurzschluss
• Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
• Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
• Marder-/Tierbiss

Musikinstrumentenversicherung

Nach Hochrechnungen gibt es etwa 27 Millionen Bürger in Deutschland, die ein Musikinstrument spielen. Davon dürfte gut ein Drittel Mitglied eines Musikvereins, einer Band oder eines Ensembles sein. Darunter finden sich auch Berufsmusiker. Mit zunehmendem Können steigen auch die Ansprüche an das
Instrument. So kommen auch bei reinen Hobbymusikern schnell hohe Werte zusammen. Zu seinen Instrumenten baut ein Musiker oft eine besondere Beziehung auf. Grund genug über einen besonderen Versicherungsschutz dafür nachzudenken.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen.
Insbesondere durch:
• Brand
• Blitzschlag
• Diebstahl und Einbruchdiebstahl
• Transportmittelunfall
• Leitungswasser
• Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
• etc.

Leben und Vorsorge

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer
Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.

WAS IST VERSICHERT?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig ist, d.h. er seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.

WANN LIEGT EINE BERUFUNFÄHIGKEIT VOR?
Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Dread-Disease

WAS IST EINE DREAD-DISEASE-VERSICHERUNG?

Durch eine Absicherung gegen schwere Krankheiten schützen Sie sich und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen, wenn Sie krankheitsbedingt längerfristig ausfallen.

Egal ob Sie arbeiten gehen können oder nicht, Ihren finanziellen Verpflichtungen müssen Sie nachkommen. Dank einer Schwere-Krankheiten-Absicherung erhalten Sie bei der Diagnose einer schweren Erkrankung einen vorher festgelegten Geldbetrag zur freien Verfügung.


So schaffen Sie sich im Fall der Fälle den finanziellen Freiraum, um sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Genesung!

Unfallversicherung

Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.

WAS IST VERSICHERT?
Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen. Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.

Risiko-Lebensversicherung

SCHÜTZEN SIE, WAS IHNEN LIEB IST!
Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere in den Hintergrund rückt. Eine Risikolebensversicherung hält „den Rücken frei”, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle Sorgen dazu kommen. Denn, auch wenn die Gedanken in dieser Zeit sicherlich woanders sind, die finanziellen Verpflichtungen laufen weiter. Lebenshaltungskosten, Geschäftskredite oder ein Baudarlehen – finanzielle Verpflichtungen sollten nicht auf den Schultern der Hinterbliebenen lasten. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz Ihrer Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner optimal absichern.

Private Krankenversicherung

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden immer höher, Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. So können für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet hat. Darüber hinaus kann die gesetzliche Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie nur eine Grundversorgung bieten.

WAS BIETET MIR DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG?
• Beitragsgestaltung individuell je nach Tarif
• Freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
• Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen vorteilhaft
• Freie Arztwahl, auch Privatärzte
• Bessere Behandlung, da die Ärzte mehr Geld bekommen
• Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt, je nach Tarif
• Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
• Relativ hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
• Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
• Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif

Zahnzusatzversicherung

Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den zahnärztlichen Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte Ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

WAS IST VERSICHERT?
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.

FOLGENDES IST U.A. VERSICHERBAR:
Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate
Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif unterschiedlich und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.

Stationäre Zusatzversicherung

Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte Ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

WAS IST VERSICHERT?
Stationäre Zusatzversicherung:
Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.

Folgendes ist u.a. versicherbar:
Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Privatpatient mit Anspruch auf Chefarztbehandlung, in Deutschland Erstattung der Differenz bei höheren Pflegesätzen, Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen, vor- und nachstationäre Behandlung, Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus).

Krankentagegeld

Mit einer Krankenversicherung sorgen Sie dafür, dass Sie nach einer Krankheit oder einem Unfall möglichst schnell wieder auf die Beine kommen. Doch eine längere Arbeitsunfähigkeit bedeutet fast immer auch finanzielle Einbußen. Daher ist es wichtig vorzusorgen.

Sichern Sie Ihren Lebensstandard mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ab. Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes bei der Krankenzusatzversicherung ist entweder ein Verdienst- oder ein Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls.

WAS ZAHLT DIE KRANKENKASSE?
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld. Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, zudem aber auch nicht 90 % des Nettoeinkommens übersteigen. Dadurch liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens. Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2021: 4.837,50 € mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger. Dies ist dadurch bedingt, dass zur Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen festgelegt wird. Von diesem wird ein fiktives Nettoeinkommen berechnet und schließlich die 70 % / 90 % Regel angewandt.

Ambulante Zusatzversicherung

Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

WAS IST VERSICHERT?
Ambulante Zusatzversicherung:
Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung teilweise oder gar nicht erstattet werden.

Folgendes ist u.a. versicherbar:
Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel

Private Pflegezusatzversicherung

Derzeit gibt es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 3,7 Millionen Leistungsempfänger, Tendenz steigend. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen und Unfälle. Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel (auch z. B. Immobilien) für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen, sofern ihr Einkommen die Freigrenze übersteigt. Eine Belastung für den Nachlass ist der Pflegefall immer!

WAS IST VERSICHERBAR?
Grundsätzlich sind folgende Varianten der Pflegezusatzversicherung möglich:

PFLEGETAGEGELD
Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Patient zur freien Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das Geld genutzt wird. Die Höhe des ausgezahlten Tagesgeldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade).

PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG
Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig auswirken: sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zahlen. Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten auf, zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst.

PFLEGERENTEN
Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das Pflegefallrisiko wird hierbei mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) des Versicherten. Anders als der Krankenversicherungsträger sagt der Lebensversicherer eine Leistung zu und kann sie nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich verändern. Diese Regelungen sehen Krankenversicherungsunternehmen grundsätzlich vor. Aus diesem Grund ist der Beitrag zu einer derartigen Versorgung auch tendenziell etwas höher. Die Pflegerentenversicherung bietet darüber hinaus eine Überschussbeteiligung an, die zur Erhöhung der Versicherungsleistung oder auch zur Beitragsreduktion eingesetzt werden kann.

Vermögensaufbau

Private Altersvorsorge

Was denken Sie: Wie viel Rente werden Sie einmal erhalten? Und was können Sie sich für die Summe monatlich leisten? Die Mehrheit der Bevölkerung schätzt die Höhe der späteren Rente zu hoch ein. Jeder Vierte sogar um mehr als 50%. Dabei liegen Wunschrente und Realität meist weit auseinander.

Tatsächlich erhält statistisch gesehen jeder zweite Mann monatlich weniger als 1.050 € Rente. Bei Frauen sind es sogar weniger als 450 €. Auch die später zur Verfügung stehende Kaufkraft dieser Renten wird meist falsch eingeschätzt: Nur wenige denken an die Auswirkungen der Inflation.

MÖGLICHKEITEN ZUSÄTZLICHER ALTERSVORSORGE

Private Rentenversicherung
Ab Versicherungsbeginn zahlen Sie z. B. monatlich einen festgelegten Betrag ein. Die Höhe kann angepasst werden. Zum Rentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente. Oftmals können Sie zum Rentenbeginn auch eine Kapitalauszahlung wählen. Verfügen Sie über einen größeren Betrag, können Sie diesen als Einmalzahlung in einer Rentenversicherung anlegen. Sie erhalten dann sofort oder nach einer festgelegten Wartezeit eine lebenslange monatliche Rente.

Riester-Rente
Die Besonderheit bei der Riester-Rente ist die staatliche Förderung: Sie zahlen in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen einen bestimmten Betrag ein und der Staat beteiligt sich über Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) an Ihrem Riester-Vertrag.

Basis-Rente
Eine weitere staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ist die Basis-Rente, auch „Rürup“-Rente genannt. Die Vorteile sind die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, sowie die Möglichkeit flexibler Zuzahlungen.

Betriebliche Altersvorsorge
Die am meisten verbreitete Form der betrieblichen Vorsorge ist die Direktversicherung. Dabei schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seinen Mitarbeiter einen Versicherungsvertrag ab. Die Finanzierung dieses Vertrages erfolgt entweder durch eine Entgeltumwandlung oder durch Beiträge des Arbeitgebers. Aber auch andere Formen sind in Abstimmung mit dem Arbeitgeber möglich.

Entgeltumwandlung
Innerhalb bestimmter Grenzen können Beiträge steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Die Beiträge werden vom Bruttogehalt abgezogen. Sie wirken also steuermindernd. Zudem sind Ersparnisse bei den Sozialversicherungsbeiträgen möglich.

Direktzusage vom Arbeitgeber
Erteilt der Arbeitgeber eine Direktzusage, kann er die Versicherungsbeiträge, die er für die Mitarbeiter einzahlt, als Betriebsausgaben geltend machen.

Nachlassrecht und Schenkungen

Zugegeben, es ist kein schönes Thema. Dennoch sollte sich jeder rechtzeitig über seinen Nachlass Gedanken machen. Sichern Sie rechtzeitig die Werte, die Sie in Ihrem Leben geschaffen haben, vor dem Zugriff des Finanzamtes.
In den letzten 50 Jahren wurden von der Nachkriegsgeneration enorme Vermögenswerte geschaffen, die nun auf die „Generation der Erben“ übergehen. Laut Schätzungen werden jährlich Vermögenswerte von bis zu 400 Mrd. Euro Generationen übergreifend vererbt. In rund 44% der Erbschaftsfälle werden Immobilien vererbt.