Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Entscheiden Sie, wer für Sie entscheidet
Vermeiden Sie Unsicherheit und Streit in der Familie
Rechtlich sichere Patientenverfügung und Pflegevollmacht

Patientenverfügung: unkompliziert & rechtlich sicher

Eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erhält das Recht auf Selbstbestimmung auch wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.

Selbstbestimmung und das Recht selbst Entscheidungen treffen zu dürfen hat einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Durch Unfall, Krankheit oder Abnahme der körperlichen und geistigen Fähigkeiten zum Beispiel im Alter, kann die Fähigkeit Entscheidungen zu treffen eingeschränkt werden.

In diesem Fall wird ein Betreuer vom Amtsgericht bestellt, der im gerichtlich festgelegten Rahmen handelt und die Wünsche des Betroffenen berücksichtigt, wenn diese bekannt sind.

Sie sollten daher frühzeitig darüber nachdenken, wer im Fall der Fälle Entscheidungen treffen darf und z.B. auch welche lebenserhaltenden Maßnahmen Sie ablehnen.

Auch für Angehörige ist es meist einfacher solch eine schwerwiegende Situation zu navigieren, wenn die Wünsche des Betroffenen bekannt sind und die rechtlichen Grundlagen festgehalten sind.

Der Abschluss einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist daher für alle Beteiligten unbedingt zu empfehlen.

Die Patientenverfügung

In Ihrer Patientenverfügung halten Sie Ihren Willen und Wünsche fest, für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidung mehr treffen können.

Sie können bestimmte Operationen ausschließen (zum Beispiel am Gehirn) oder schmerzlindernde oder lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen. Ebenso können Sie zum Beispiel lebensverlängernden Maßnahmen ausdrücklich zustimmen.
Nicht nur für den erhalt der Selbstbestimmung sondern auch für Ihre Angehörigen ist die Patientenverfügung ein wichtiges Dokument.

Angehörige eines Schwerkranken haben häufig das Gefühl in jedem Fall die falsche Entscheidung zu treffen, sei es für oder gegen lebenserhaltende Maßnahmen. Die Patientenverfügung hilft allen Betroffenen aus dieser „Zwickmühle“ der Gefühle, indem Ihr Wille und Ihre Wünsche rechtlich eindeutig festgehalten werden.

Die Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie für den Fall eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit einer anderen Person die Vollmacht für alle oder bestimmte Angelegenheiten übertragen.

Dabei kann es zum Beispiel um Zugriff auf Konten und Depots gehen oder um die Übertragung von Geschäftstätigkeiten wie Immobiliengeschäfte oder handelsgewerbliche Tätigkeiten.

Mit einer von Ihnen ausgefüllten und rechtlich beglaubigten Vorsorgevollmacht bedarf es keiner gesonderten Genehmigungen für die Ausführung der übertragenen Angelegenheiten in Ihrem Namen.

Die Betreuungsverfügung

Vor allem durch hohes Alter werden immer mehr Menschen zum Pflegefall. Die Betreuungsverfügung ermöglicht es Ihnen vorab zu bestimmen, wer als Betreuer eingesetzt oder ausgeschlossen werden soll.

Ebenso können Sie festhalten wer für welche Bereiche als Betreuer bestimmt werden soll. So könnten Sie zum Beispiel jeweils eine andere Person für Gesundheit und Finanzen bestimmen.

Auch können Sie den Wunsch auf Pflege daheim oder Betreuung in einem Pflegeheim äußern und bestimmte Auflagen für die Pflege festhalten. So hilft die Betreuungsverfügung Ihre Selbstbestimmung auch im Pflegefall zu erhalten und hilft Ihren Angehörigen bei schwierigen Entscheidungen.

Umsetzung der Vollmachten

Für die Umsetzung der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung haben Sie prinzipiell drei Möglichkeiten:

– Sie können einen Anwalt oder Notar beauftragen. Der Nachteil sind hier die hohen Kosten, die auf Sie zukommen dürften.
– Sie können die Vollmachten ohne professionelle Hilfe selbst ausstellen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz stellt die entsprechenden Informationen bereit (Link).
– Spezialisierte Dienstleister erstellen die Vollmachten mit Ihnen über kooperierende Rechtsanwaltskanzleien. Sie erhalten dadurch ein Höchstmaß an rechtlicher Sicherheit, sowie geringe Pauschalkosten.

Fair Conzept unterstützt Sie bei der Entscheidung für den sichersten Weg zum erhalt Ihrer Selbstbestimmung.